Überfachliche Kompetenzen aus dem Lehrplan 21 sind zu fördernde und zu erlernende Kompetenzen. Sie sind nicht gleichzusetzen mit schulischen Verhaltensnormen, welche eingefordert werden und bei Nichteinhaltung notfalls mit Sanktionen bestraft werden. Eine seriöse summative Beurteilung von sozialen und personalen Kompetenzen müsste in Assessments und im Vieraugenprinzip erfolgen. Dafür fehlen den Schulen die zeitlichen Ressourcen. Standardisierte Raster täuschen eine vermeintliche Objektivität vor. Abgegebene Beurteilungen können später bei Lehrstellenbewerbungen schaden und sind rekursanfällig. Schriftliche Beurteilungen von überfachlichen Kompetenzen sollten sich deshalb auf beobachtbare Verhaltensweisen beschränken, nur zu formativen Zwecken erfolgen und nicht abgegeben werden, sondern als Grundlage für Gespräche mit den Eltern dienen.
Positionspapiere
Soziale und personale Kompetenzen nur formativ beurteilen
Datum
Ort
Zürich
Publikation
Positionspapiere